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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Mängelhaftung (Gewährleistung)
  8. Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
  9. Einlösung von Aktionsgutscheinen
  10. Einlösung von Geschenkgutscheinen
  11. Anwendbares Recht
  12. Gerichtsstand
  13. Verhaltenskodex
  14. Abschnitt II: Ergänzende Bestimmungen für Montage-/Einbauleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Zaun-Idee GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Für Verträge über die Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.àr.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „PayPal Express“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an PayPal. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3. Widerrufsrecht

3.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Widerrufsrechten sowie die separate Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.2 Der Verkäufer weist darauf hin, dass dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB für

- Toranlagen (Universalpforten, Einflügelige Tore, Zweiflügelige Tore und Schiebetore)
- Schmiedezäune sowie
- Modernzäune

kein Widerrufsrecht zusteht, da diese auf der Grundlage der maßgenauen Bestellangaben des Kunden auf dessen konkrete Bedürfnisse hin individuell zugeschnitten und hergestellt werden und anderweitig nicht genutzt oder neu verwendet werden können.

3.3 Im Falle des berechtigten Widerrufs durch den Käufer trägt dieser die Kosten für die Rücksendung der erhaltenen Ware. Der Verkäufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises von dem Eingang der zurückzusendenden Ware bei ihm oder einem Nachweis darüber, dass die Ware zurückgesendet wurde, abhängig machen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

4.3 PayPal
Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.àr.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

4.4 Vorauskasse per Banküberweisung
Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

4.5 Zahlungsart „SOFORT“
Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.

4.6 Kreditkartenzahlung
Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Abwicklung der Zahlungsart Kreditkartenzahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit der secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz (www.secupay.ag) an die der Anbieter seine Zahlungsforderung abtritt. Die secupay AG zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an die secupay AG mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop. Der Anbieter bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung über die secupay AG zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

4.7 Kreditkartenzahlung via Stripe
Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

4.8 Ratenkauf über Klarna
In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

Die Nutzung der Zahlungsart Ratenkauf setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

4.9 Rechnung (Lastschrift) via Ratepay
Wenn Sie eine Ratepay Zahlungsart ausgewählt haben, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Ratepay erfolgen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Ratepay Zahlungsbedingungen sowie mit in den Ratepay Datenschutzbestimmungen.

5. Liefer- und Versandbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Eine Selbstabholung der Ware ist nur auf Anfrage möglich.Wir liefern nicht an Packstationen.

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Anlieferung an die Lieferadresse, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Die Anlieferung der gekauften Ware erfolgt für den Verkäufer durch die beauftragte Spedition bis an die Grundstücksgrenze des Käufers. Die Ware ist, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, durch den Käufer von der Ladefläche des durchführenden Spediteurs abzuladen. Der die Auslieferung durchführende Spediteur ist dazu berechtigt, nicht indes verpflichtet, dem Käufer bei der Abladung der gekauften Ware behilflich zu sein. Diese Hilfestellung erfolgt ggf. ausdrücklich für den Käufer, nicht für den Verkäufer, und damit auf das Risiko des Käufers, nicht des Verkäufers. Die Gefahr der Verschlechterung oder Veränderung der Kaufsache geht mit der Anlieferung der Kaufsache an der Grundstücksgrenze des Käufers auf diesen über. Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen der Sätze 2 fortfolgende ist die Anlieferung von Betonzäunen. Die Anlieferung bzw. Entladung von Betonzaunanlagen erfolgt mittels Stapler oder Kran. Die Abladestelle muss für einen 40 t LKW frei zugänglich sein. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante.

5.3 Der Käufer ist dazu verpflichtet, die erhaltene Ware sofort bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Der Käufer bestätigt mit der Unterzeichnung des Lieferscheins, dass die erhaltene Ware frei von Mängeln und vollständig geliefert wurde. Bei Lieferung von Kleinteilen (verpackt in Kartons, Tüten o. Ä.) können Beschädigungen oder Fehlmengen bis maximal 5 Tage nach Erhalt der Ware angezeigt werden.

5.4 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

5.5 Bereits zugesagte Liefertermine können lediglich bis zu 48 Stunden vor dem verbindlich vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.
Wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit einer fristgerechten Stornierung des Liefertermins der Zustellung geführt hat nicht zu vertreten hat, so kann die Ausfallgebühr im Einzelfall erlassen werden.

5.6 Eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr in Höhe von 199,00 € wird dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn:

a. der Käufer am Tag des von ihm bestätigten Liefertermins nicht anwesend ist und nicht durch einen Bevollmächtigten / eine Ersatzperson vertreten wird.
b. die geplante und vom Käufer bestätigte Anlieferung, egal aus welchen Gründen nicht möglich ist und vom Käufer versäumt wurde, Zaun-Idee rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen.
c. der vereinbarte Liefertermin durch den Käufer nicht fristgerecht bis 48 Stunden vor der geplanten Anlieferung abgesagt wird.

5.7 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen:

- per E-Mail

6. Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7. Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1 Mängelhaftung

- Stabmattenzäune
- Universalpforten
- Einflügelige Tore
- Zweiflügelige Tore
- Schiebetoranlagen

können im Rahmen der üblichen, technisch unvermeidbaren Beschaffenheit kleinere Lackabplatzungen aufweisen. Solche sind ausdrücklicher Bestandteil der zwischen den Parteien getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung und stellen keinen Mangel der Ware dar. Zur Ausbesserung solcher kleineren Lackschäden erhält der Käufer ein kostenfreies Lackspray mitgeliefert.

Unsere Toranlagen und feuerverzinkten Doppelstabmattenzäune können aufgrund der Feuerverzinkung unwesentlich verbogen oder verformt sein. Alle Toranlagen werden nach folgenden Normen produziert:

- DIN EN-ISO 10223-7:2002 PKN 06-2005
- DIN EN-ISO 10244-1/2
- DIN EN-ISO 1461
- DIN EN-10245-4
- DIN EN-10021
- DIN EN-ISO-13920

Eine entsprechende Verformung ist Bestandteil der zwischen den Parteien getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung, technisch unvermeidbar und stellt keinen Mangel an der Toranlage dar.

Die Oberfläche der Betonzäune (Motivplatten, Bogenplatten, Zaunpfosten, Abdeckleisten) können aufgrund von technischen und physikalischen Eigenschaften kleinere Ausbrüche, Löcher, Haarrisse, weiße Schlieren und Kalkausblühungen enthalten. Solche sind ausdrücklich Bestandteil der zwischen den Parteien getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung und stellen keinen Mangel dar.

7.2 Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für Schadenersatzansprüche, es sei denn, diese sind auf ein grob fahrlässiges Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen.

7.3 Reklamationen (Fehlmengen der Beschädigungen) müssen schriftlich mithilfe einer Anfrage erfolgen. Der Käufer wählt dazu bei Anliegen den Unterpunkt Reklamation aus.

7.4 Wurde die gelieferte Ware bereits verbaut (oder mit der Montage der Ware begonnen), können Beschädigungen nicht länger reklamiert werden.

8. Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen

Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:

8.1 Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Verkäufer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.

8.2 Für die Montage der Ware wird ein normal bearbeitbarer Boden der Bodenklasse 3 oder 4 vorausgesetzt, der ein einfaches Ausheben von Pfostenlöchern ermöglicht. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer notwendige Informationen zum Montageort und zu Besonderheiten des Montageorts und des vor Ort befindlichen Bodens vorab, insbesondere auch mittels erforderlicher Lichtbilder und hinreichender textlicher Beschreibung, digital zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer schuldet die Montage und den Einbau der Ware lediglich auf der Grundlage dieser Voraussetzungen, Informationen, Angaben und Unterlagen. Treten im Verhältnis zu den Informationen, Angaben und Unterlagen des Käufers tatsächliche Abweichungen auf, welche zu einem zeitlichen oder materiellen Mehraufwand des Verkäufers im Rahmen der Montage oder des Einbaus der Ware führen, so ist der entstehende Mehraufwand dem Verkäufer auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen gesondert zu vergüten:

  • Mehraufwand bis zu 0,5 Stunden: kostenfrei
  • Mehraufwand ab 0,5 Stunden: 80,00 € Brutto pro Stunde je Monteur auf Stundennachweis je angefangene 6 Minuten
  • Fahrtkosten € 0,50 je angefangenen Kilometer
  • Materialkosten: nach dem tatsächlich nachgewiesenen Mehraufwand

Dies gilt auch für Abweichungen der Bodenbeschaffenheit von den o. g. Voraussetzungen, insbesondere auch für im Boden befindliche Felsen, Steine, Beton, Wurzeln, etc. Abfuhr und Entsorgung des Aushubmaterials, gleich welcher Art, sind nicht Bestandteil der Montage.

8.3 Der Kunde hat dem Verkäufer die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.

8.4 Der Verkäufer wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Verkäufer bzw. das von diesem beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.

9. Einlösung von Aktionsgutscheinen

9.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

9.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

9.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

9.4 Bei einer Bestellung können auch mehrere Aktionsgutscheine eingelöst werden.

9.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

9.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

9.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

9.8 Der Aktionsgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Aktionsgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

10. Einlösung von Geschenkgutscheinen

10.1 Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.

10.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.

10.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

10.4 Bei einer Bestellung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.

10.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.

10.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

10.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

10.8 Der Geschenkgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

11. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

13. Verhaltenskodex

Der Verkäufer hat sich den Trusted Shops Qualitätskriterien unterworfen, die im Internet unter https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf einsehbar sind.

Abschnitt II

Ergänzende Bestimmungen für Montage-/Einbauleistungen

Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend „ergänzende Bestimmungen“) ergänzen und konkretisieren die Bestimmungen für Montageleistungen durch den Verkäufer. Sofern dieser Abschnitt keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die vorherigen Bestimmungen (nachfolgend „AGB“) für den Einkauf von Waren und Gutscheinen über den Online-Shop des Verkäufers entsprechend.

Der Geltung von etwaigen AGB oder sonstigen Vertragsbestimmungen des Kunden für sämtliche Montageleistungen wird hiermit ausdrücklich ebenfalls widersprochen, es sei denn die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas Abweichendes.

Hinweis
Sofern in dieser Erklärung oder auf der Webseite nur die Form des männlichen Geschlechts genannt wird, so stellt dies ausdrücklich keine Diskriminierung eines anderen Geschlechts dar, sondern dient ausschließlich der Verbesserung der Lesbarkeit.

1. Allgemeine Bestimmungen Montageleistungen

1.1 Auftraggeber für die Montageleistungen ist der Kunde. Dieser verpflichtet sich insbesondere dazu, seine Pflichten nach Maßgabe der Artikel 2 sowie 5-7 vollständig und nach bestem Wissen zu erfüllen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass die Ausführung der Montageleistungen vollständig oder teilweise unmöglich ist bzw. mit kostenpflichtigem Mehraufwand verbunden ist.

1.2 Auftragnehmer im Sinne dieses Abschnitts ist der Verkäufer der Ware.

2. Pflichten des Auftraggebers (Kunden)

2.1 Der Auftraggeber vermisst die Abmessungen für den zu montierenden Zaun, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde selbst, und bestellt sämtliche für die Montage erforderlichen Teile und Materialien in der gewünschten Ausführung und erforderlichen Menge auf eigene Verantwortung.

2.2 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der telefonischen Vereinbarung der für die Lieferung und Montage erforderlichen Termine in geeignetem Umfang. Dies gilt auch für die erforderliche Planung bzw. Vorbesprechung. Vorhandene Steine im Boden, Wurzeln und sonstige Hindernisse oder Bodenbesonderheiten u. Ä. sind dem Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Mitwirkungspflichten vorab mitzuteilen. Sofern der Auftraggeber Angaben nicht oder nur unvollständig macht, so hat er hierfür die Verantwortung sowie die Mehrkosten zu tragen.

2.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine Anlieferung der Ware nach Maßgabe des Art. 5 der AGB möglich ist. Die Baustelle muss für einen Transporter frei zugänglich sein. Aus logistischen Gründen ist in unserem Angebot die Anlieferung frei Bordsteinkannte inbegriffen. Sofern der Auftraggeber einen gesonderten Ablageort wünscht, so ist hierfür die Mithilfe des Auftraggebers beim Abladen im Rahmen der Anlieferung erforderlich. Mit der Anlieferung (Übergabe) oder nach erfolglosem Lieferversuch der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware regelmäßig an den Auftraggeber über. Für den vollständigen Eigentumsübergang gilt Art. 6 der AGB entsprechend.

2.4 Der Auftraggeber bereitet sein Grundstück soweit vor, dass eine Montage des Zauns auch tatsächlich ohne Mehraufwand durchführbar ist. Auf Anfrage können bestimmte Leistungen nach Vereinbarung gegen Mehrkosten entsprechend durchgeführt werden. Zur Vorbereitung des Grundstücks gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Markierung der Grundstücksgrenzen und Kenntlichmachung vorhandener Grenzsteine (geodätische Karte)
  • Wenn keine feste Grenzmarkierung vorhanden ist, markiert der Auftraggeber die Grundstücksgrenzen und die Position des Zauns auf eigene Verantwortung.
  • Entfernen störender Hindernisse (u.a entfernen/zurückschneiden von Hecken und Bäumen oder sonstigen Pflanzen)
  • ggf. Ausgleich von Geländeunebenheiten
  • markieren von Gas-, Wasser-, Öl-, Strom-, Glasfaser- oder sonstigen Kabeln und Leitungen, die im Montagebereich verlaufen
  • ggf. Entfernen von alten Zäunen und/oder Mauerwerken
  • Bereitstellung von Strom Wasser sowie Beton

2.5 Nach Anlieferung der Ware überprüft der Auftraggeber (Käufer) diese umgehend auf Vollständigkeit und etwaige erkennbare Beschädigungen oder Mängel. Der Käufer bestätigt mit der Unterzeichnung des Lieferscheins, dass die erhaltene Ware frei von Mängeln und vollständig geliefert wurde. Bei Lieferung von Kleinteilen (verpackt in Kartons, Tüten o. Ä.) können Beschädigungen oder Fehlmengen bis maximal 5 Tage nach Erhalt der Ware angezeigt werden.

2.6 Sofern für den Zaunbau Genehmigungen gleich welcher Art (insbesondere baurechtliche und/oder nachbarschaftsrechtliche Genehmigungen) erforderlich sind, so obliegt diese Pflicht ausdrücklich dem Auftraggeber, jedoch keinesfalls dem Auftragnehmer.

2.7 Der Auftraggeber stellt zur Montage folgendes bereit bzw. sicher (Auf Anfrage Bereitstellung durch Auftragnehmer):

  • Stromanschluss (230 V) + Wasseranschluss
  • Beton für die Fundamente
  • Elektrische Bauteile wie Torantrieb sind vollständig von einem bauseits (durch den Auftraggeber) zu stellenden Elektriker zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Der hierfür erforderliche Elektriker ist von dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten zu beauftragen.
  • Zutritt für die Monteure zum Grundstück und den erforderlichen Einrichtungen

2.8 Für die Entsorgung des bei der Montage anfallenden (Erd)Aushubs ist der Auftraggeber verantwortlich.

2.9 Nach Fertigstellung der Montage verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme gem. Abschnitt 7 der ergänzenden Bestimmungen.

2.10 Überschüssiges bzw. falsch bestelltes Material muss vom Auftraggeber entsorgt werden.

3. Pflichten des Auftragnehmers (Verkäufer)

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Vertragsschluss dazu, die Anlieferung sowie die Montagearbeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums und nach telefonischer Vereinbarung mit dem Auftraggeber fachgerecht auszuführen. Dabei steht es dem Auftragnehmer frei, die Montageleistungen durch von ihm ausgewählte, qualifizierte Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen. Der Umfang der Standard-Montageleistungen ergibt sich insbesondere aus Abschnitt 4 der ergänzenden Bestimmungen. Darüber hinaus können auf Anfrage zusätzliche Leistungen vereinbart werden.

3.2 Sofern Mehrarbeiten nach Abschnitt 5 der ergänzenden Bestimmungen vereinbart wurden, führt der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter diese entsprechend aus.

4. Leistungsumfang

Die Standard-Montageleistungen berücksichtigen insbesondere folgende Leistungen:

  • Profi-Montage durch unsere Montageteams (Richtschnur spannen und mit einer Wasserwaage ausrichten, Pfosteneinlässe markieren und Fundamentlöcher ausheben, Zaun- und Torpfosten flucht-, lot- und höhengerecht einbetonieren, Installation der Zaunfelder an die Pfosten, Zaunelemente bei Bedarf kürzen und neu beschichten, abschließende Feinjustierung und Reinigungsarbeiten)
  • Gemeinsame Planung und Vorbesprechung
  • Telefonische Terminabsprache
  • Warenanlieferung
  • Anlieferung mit einem kleinen LKW/Transporter

Die Leistungen und der Ablauf sind ebenfalls unter https://www.zaun-idee.de/Montage einsehbar.

5. Zusätzliche Leistungen/Mehraufwand

5.1 Auf Anfrage können auch folgende zusätzliche Leistungen im Rahmen der Montage übernommen werden:

  • Bereitstellung von Beton für Fundamente
  • Abfallentsorgung
  • Setzen von Bordsteinen
  • Demontage von alten Zaunanlagen
  • Ausgleichen von Geländeunebenheiten
  • Persönliche Beratung vor Ort & Aufmaß
  • Stromversorgung durch unser Montageteam (einmalige Gebühr 29,00 €)
  • Montage von Fremdprodukten möglich
  • Streichen eines Betonzauns

5.2 Der aktuelle Stundensatz für zusätzliche Arbeiten beträgt derzeit € 80,00 brutto pro Stunde je Monteur bzw. Mitarbeiter. Die tatsächlichen Kosten können jedoch insbesondere durch Material- und/oder Entsorgungskosten sowie zusätzliche Fahrtkosten abweichen. Soweit möglich, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Höhe der voraussichtlichen Kosten vorab mitteilen. Zusätzliche Montageleistungen werden ausdrücklich erst nach erfolgter Vereinbarung durchgeführt.

6. Vergütung

6.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vertraglich vereinbarten Vergütung sowie den vereinbarten Zahlungsmethoden. Soweit zusätzliche Leistungen vereinbart wurden, werden diese gemäß der getroffenen Vereinbarung vergütet.

6.2 Die vollständige Vergütung für Montageleistungen ist spätestens mit Fertigstellung bzw. Abnahme der Leistungen fällig.

7. Abnahme

7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Montageleistungen nach Fertigstellung entsprechend abzunehmen. Sofern die Leistung im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht, ist der Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung berechtigt.

7.2 Die Abnahme wird vor Ort unter Verwendung eines entsprechenden Abnahmeprotokolls des Auftragnehmers durchgeführt.

7.3 Es ist zwingend erforderlich, dass am Tag der Fertigstellung der Montage der Auftraggeber oder eine vom Auftraggeber bevollmächtigte Person am Montageort ist, um die Montage abzunehmen. Kann der Auftraggeber oder die bevollmächtigte Person nicht zur Abnahme vor Ort sein, gilt die Zaun- und/oder Toranlage inklusive aller Zubehörteile (das Bauwerk) als erfolgreich abgenommen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine erneute Abnahme. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Abnahme zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, jedoch ist der Auftragnehmer berechtigt, hierfür eine erneute Anfahrtspauschale zu berechnen.

8. Mängelhaftung (Gewährleistung)

8.1 Die regelmäßige Gewährleistungsfrist für Mängel aufgrund eines Montagefehlers des durch den Auftragnehmer montierten Zauns beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Erst später erkennbare Montage-Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt grundsätzlich ebenfalls für entsprechende Materialmängel.

Das Auftreten der sogenannten „Weißkorrosion“ oder “Weißrost” an verzinkten Elementen, die hauptsächlich aus den Komponenten Zinkoxid bzw. Hydroxid besteht, ist keine Grundlage für eine Reklamation. Prüfungen laut DIN EN ISO 1461: „Visuelle Prüfungen an feuerverzinkten Teilen sind mit dem unbewaffneten Auge in einem Abstand von > 1 m durchzuführen.“ Weitere Informationen enthält das PDF-Dokument "Feuerverzinkung und Pulverbeschichtung" .

Das Auftreten des sogenannten „Bleaching-Effekt“ auf pulverbeschichteten Oberflächen ist kein Grund zur Beanstandung. Weitere Informationen enthält das PDF-Dokument "Bleaching-Effekt" .

8.2 Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, sofern ein Mangel infolge von ungeeigneter oder unsachgemäßer Nutzung, Missachtung von unseren Gebrauchsanweisungen und/oder des Herstellers, nicht ordnungsgemäße Wartung oder Fremdeinwirkungen oder Sonstige ungewöhnliche Einwirkungen verursacht wird. Soweit hier nicht etwas Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Mängel entsprechend.

8.3 Dritte können Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, sofern sie entsprechend glaubhaft darlegen können, dass Ihnen die Rechte auch tatsächlich übertragen wurden.

8.4 Die von dem Auftragnehmer montierte Zaun- oder Toranlage inklusive sämtlicher Bestandteile darf innerhalb der ersten 14 Tage nach Installation weder demontiert noch starker Belastung ausgesetzt werden. Die bei der Montage verwendeten Holzstützen müssen mindestens eine Woche den Zaun oder das Tor stabilisieren und dürfen frühestens nach sieben Tagen entfernt werden.

Etwaige Mängel an der Ware sind vor der Montage dem Verkäufer zu melden. Es ist ausgeschlossen, defekte Ware (Produkte) zu benutzen bzw. diese zu montieren, da ein Sicherheitsrisiko für den Käufer bzw. die Nutzer besteht und sich unter Umständen die Reparaturkosten erhöhen können.

8.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn:

  • der Käufer / Benutzer oder andere unbefugte Personen jedwede Änderungen oder Strukturveränderungen an der Ware vorgenommen haben.
  • Reparaturen an der Ware durch nicht fachkundige Personen oder vom Verkäufer nicht autorisierten Personen durchgeführt wurden.
  • der Kunde ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers / Herstellers Ersatzteile oder Zusatzgeräte anderer Hersteller als die Originalteile des Herstellers verwendet hat.
  • die Ware in den Umgebungen C4, C5-I, C5-M* und näher als 500 m von der Küste entfernt genutzt bzw. montiert wird.
  • die Ware in Tierhaltungsbetrieben verwendet bzw. montiert wird.
  • an werkseitig ungeschützten oder bei der Montage entstandenen Schnittkanten (Drahtenden, Lochkanten etc.) in einem Abstand von bis zu 10 mm von der Schnittlinie.
  • die während des Gebrauchs auftretenden Mängel an verzinkten Elementen nicht größer als 0,5 % der Gesamtfläche betragen.

*Grad der Umweltkorrosion nach EN 12500 "Schutz metallischer Werkstoffe vor Korrosion. Korrosionsgefahr unter atmosphärischen Bedingungen. Klassifizierung, Bestimmung und Bewertung der atmosphärischen Korrosivität" und nach PN-EN 12944-2:2010 "Farben und Lacke - Korrosionsschutz für Stahlkonstruktionen durch Schutzlacksysteme - Teil 2: Klassifizierung von Umgebungen"

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch den Benutzer oder durch äußere Einflüsse (starke Winde und alle anderen Naturkräfte) verursacht werden.

9. Widerrufsrecht

9.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Widerrufsrechten sowie die separate Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

9.2 Der Verkäufer weist darauf hin, dass dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB für

- Toranlagen (Einflügelige Tore, Zweiflügelige Tore und Schiebetore)
- Schmiedezäune sowie
- Modernzäune

kein Widerrufsrecht zusteht, da diese auf der Grundlage der maßgenauen Bestellangaben des Kunden auf dessen konkrete Bedürfnisse hin individuell zugeschnitten und hergestellt werden und anderweitig nicht genutzt oder neu verwendet werden können.

9.3 Im Falle des berechtigten Widerrufs durch den Käufer trägt dieser die Kosten für die Rücksendung der erhaltenen Ware. Der Verkäufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises von dem Eingang der zurückzusendenden Ware bei ihm oder einem Nachweis darüber, dass die Ware zurückgesendet wurde, abhängig machen.

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